Mietbedingungen Polar Care Wave
Dem Mietvertrag liegen die folgenden Mietbedingungen zugrunde:
1. Für die gemieteten Gegenstände ist – auch aus Sicherheitsgründen – nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.
2. Alle Mietgegenstände sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss bei Übernahme die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, der Mietgegenstand oder Zubehör unbrauchbar gemacht wurde, werden die entsprechenden Teile zum Listenpreis berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalen Verschleiß.
3. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.
4. Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu verantworten hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.
6. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht kein Anspruch auf (Teil-)Rückzahlung des Mietbetrages.
7. Die Lieferung des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter erfolgt via Versanddienstleister. Der Mieter erhält für die Rücksendung zum Vermieter ein entsprechendes Retourenlabel. Sollte der Versand nicht mit dem Etikett durchgeführt werden, übernimmt die
Mirabell Medizintechnik GmbH keine Haftung, da das Paket für uns nicht nachvollziehbar und nicht versichert ist.
8. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichen Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes durch den Mieter entstanden ist.
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.
10. Erfüllungsort für Warenlieferungen, Zahlungen und sonstige Vertragsleistungen ist 3485 Grafenegg, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreite jeder Art ist Krems an der Donau. Die Mirabell Medizintechnik GmbH ist nach eigenem Ermessen jedoch berechtigt, auch das für den Wohnsitz des Abnehmers zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.